Eine allgemeine Definition der Elektrofachkraft (EFK)

Relevant für die Fachkunde der Elektrofachkraft sind gerade auch die Kentnisse um die unterschiedlichen Rollen und Kompetenzebenen der Elektrotechnik.

Nach DGUV Vorschrift 3 ist Elektrofachkraft,

„wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

 

Bei der Elektrofachkraft handelt es sich also nicht um eine formale Qualifizierung, sondern mehr um einen Kompetenzstatus. Genau deswegen gibt es auch den Erhalt der Fachkunde. Dieser Status bezieht sich in erster Linie auf die Elektrosicherheit von Mensch und Maschine. Man wird als Elektrofachkraft von seinem Arbeitgeber eingesetzt, gegebenenfalls sogar formal ernannt. Jeder, auch Sie brauchen eine Einarbeitungszeit, um die Abläufe und die Kultur eines Unternehmens kennenzulernen; da stellt die Elektrotechnik keine Ausnahme dar. Zu den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen gehört nämlich auch die Kenntnis des Unternehmens, das sollten Sie also besser nicht vernachlässigen. Neben dem Erhalt der Fachkunde einer Elektrofachkraft sollte ein Unternehmen also auch unbedingt in der Einarbeitungsphase für ein adäquates Onboarding in ihrem Unternehmen sorgen.

Dementsprechend ist es allgemeiner Konsens, dass eine fachliche Berufsausbildung oder ein Studienabschluss lediglich eine Basis ist, also eine Art Lizenz zum Weiterlernen. So ist die Elektrofachkraft in der Europanorm 50110 definiert als

„eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können“.

 

Der Schwerpunkt der genannten Definition liegt stärker in der beruflichen Praxiserfahrung als in der reinen formalen Ausbildung. Der Status der Elektrofachkraft darf nicht auf die gesamte Elektrotechnik bezogen werden. Zwar wird der Erhalt der Fachkunde der Elektrofachkraft zumeist recht allgemein gestaltet, aber es empfiehlt sich bei mehreren Mitarbeitern mit dem Anbieter über mögliche Schwerpunkte zu sprechen.

Die Fachbereiche der Elektrofachkraft (EFK)

Es gibt verschiedene Fachbereiche der Elektrotechnik und damit auch verschiedene Fachbereiche einer Elektrofachkraft. So gibt es die Elektrofachkraft für Gebäudeinstallationen nach VDE, es gibt die Elektrofachkraft für Hochvoltsysteme, die Elektrofachkraft für Windkraftanlagen, die Elektrofachkraft für Photovoltaiksysteme und so weiter. Niemand ist Elektrofachkraft für alles, auch Sie nicht.

Zu merken: Den Status einer Elektrofachkraft kann man auch verlieren. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn man mehrere Jahre nicht mehr im eigentlichen Fachbereich tätig war und mit der Thematik nicht mehr vertraut ist. Eine elektrotechnische Ausbildung oder ein elektrotechnisches Studium stellen nur die Grundlage dar, reichen für Sie jedoch nicht aus, um direkt als Elektrofachkraft eingestellt zu werden.

Unsere Empfehlung hierzu: Es werden von verschiedenen Anbietern auch Kurse, wie z. B. der genannte „Erhalt der Fachkunde Elektrofachkraft“, angeboten. Mehr Informationen hierzu stellen wir Ihnen auf unserer Homepage www.tcs-engineering.de zur Verfügung, wir bieten unterschiedliche offene Seminare als auch kundenspezifische Inhouseseminare an.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und deren Fachbereiche

Zu merken: Auch wenn eine Elektrofachkraft, kurz EFK, nur für einen definierten Bereich als solche gelten kann, ist diese nicht mit dem Begriff der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, kurz EFKffT, zu verwechseln.

Die EFKffT darf aber auch eigenständig arbeiten. Sie darf z. B.

  • elektrotechnische Arbeiten ausführen,
  • einschließlich des Freischaltens und Inbetriebnehmens elektrotechnischer Anlagen oder Betriebsmittel,

ohne dass eine EFK die Leitung und Aufsicht übernehmen müsste.

Damit gilt die EFKffT bei der Ausführung ihrer Aufgaben als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 – allerdings mit dem Zusatz für festgelegte Tätigkeiten. Also nur für die Arbeiten, für welche sie eine Arbeitsanweisung, z. B. in Form einer ausführlichen Checkliste, hat und für die Tätigkeiten, für die sie auch bereits eingewiesen ist.

Vorsicht: Allein eine neue bzw. andere Anlage erfordert eine erneute Einweisung durch Sie als Elektrofachkraft. Wenn etwas von der Arbeitsanweisung abweicht, heißt es für die EFKffT „Ende!“ und es muss eine EFK hinzugezogen werden. So darf eine NICHT vorgesehene, also freie Fehlersuche, nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Auch die EFKffT sollte regelmäßig up to date bleiben. Die Teilnahme an einem Kurs Erhalt der Fachkunde ist durchaus eine Option. Gerne bieten wir Ihnen aber auch spezialisierte Angebote.

Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Als Nächstes soll die Definition der Elektrotechnisch unterwiesenen Person, kurz: EuP, erklärt werden. Nach § 3 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3 müssen alle elektrotechnischen Arbeiten von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht von ihr durchgeführt werden. Beispielsweise arbeiten Elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Ihrer Leitung. Also mit Ihnen als Elektrofachkraft, unter deren Leitung und Aufsicht Arbeiten durchgeführt werden.

Bei der EuP geht man von einer erfolgreichen Qualifizierung aus, wenn

  • sie über die ihr übertragenen Aufgaben im Allgemeinen sowie im Einzelnen
  • und über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Handeln
  • sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen und gegebenenfalls angelernt wurde.

Seminare für elektrotechnisch unterwiesene Personen werden in der Regel ein- oder zweitägig angeboten. Dabei geht es um die grundlegenden Begrifflichkeiten und Gefahrenpotentiale der Elektrotechnik.

Zu merken: Achten Sie beim Einsatz von EuPs auch auf eine jeweilige generelle Arbeitsplatzeinweisung, bevor diese (EuPs) unter Ihrer Leitung und Aufsicht tätig werden.

Die Fachbereiche der Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)

Die EuP darf auch eigenständig tätig werden, jedoch müssen Sie als Elektrofachkraft ansprechbar sein.

Vorsicht: Die EuP darf weder Anlagen oder Betriebsmittel freischalten noch in Betrieb nehmen. Die Arbeitsergebnisse der EuP sind von Ihnen als zuständige Elektrofachkraft zu überprüfen.

Sie können eine EuP beispielsweise damit beauftragen, eine ganze Anlage nach Schaltplan verdrahten zu lassen, wenn Sie als arbeitsverantwortliche EFK dieser das zutrauen. Allerdings muss die Anlage zuvor freigeschaltet worden sein. Zusätzlich muss die Arbeit der EuP von Ihnen als Elektrofachkraft vor der Inbetriebnahme kontrolliert und abgesegnet werden. Die EuP gilt hier lediglich als Erfüllungsgehilfe: Die Verantwortung für diese Arbeit tragen Sie, als die Elektrofachkraft.

Zu merken: Die Gesamtverantwortung liegt auch hier aber stets beim Unternehmer.

Die Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)

Jetzt zur „Verantwortlichen Elektrofachkraft“, kurz VEFK: Neben dem klassischen Modell, z. B. einen Elektromeister als Werkstatt- oder Betriebsleiter zu beschäftigen, gibt es zunehmend das Konzept der Verantwortlichen Elektrofachkraft im Sinne der VDE 1000 Teil 10. Besonders häufig gibt es das Modell in großen Firmen. Wenn der Unternehmer oder die zuständige Geschäftsführung die Gesamtverantwortung im Bereich der Elektrosicherheit nicht übernehmen kann oder will, z. B. aus Gründen des fachlichen Hintergrundes oder aufgrund der Arbeitsprioritäten, kann diese an eine geeignete Person übertragen werden, z. B. an die sogenannte Verantwortliche Elektrofachkraft die VEFK.

Die Fachbereiche der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)

Die von der VEFK übernommenen Unternehmerpflichten sind grundsätzlich, aber nicht abschließend die

  • Aufsichtspflicht,
  • Kontrollpflicht,
  • Organisationspflicht,
  • Fürsorgepflicht,
  • Verkehrssicherungspflicht,
  • Auswahl- und Dokumentationspflicht, wobei die Verantwortliche Elektrofachkraft seitens der Unternehmensleitung weisungsfrei gestellt ist.

Wenn die Verantwortliche Elektrofachkraft in Bereichen der Unternehmerpflichten zugeteilt wurde, dann übernimmt sie Aufgaben in Bezug auf die Elektrosicherheit im Betrieb. Diese Aufgaben/Pflichten der VEFK werden vorher definiert. Damit ist die VEFK jedem Mitarbeiter – auch Mitgliedern der Geschäftsleitung – in Sachen Elektrosicherheit weisungsbefugt.

Zu merken: Die VEFK ist also die oberste Autorität in der Elektrosicherheit ihres Verantwortungsbereichs und somit autonom.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Wenn Sie mehr über die unterschiedlichen Rollen, insbesondere die der EuP, EFK, EFKffT und besonders die der VEFK und deren Zusammenspiel wissen wollen, empfehle ich Ihnen unsere Publikationen, beispielsweise das Hörbuch „Die Verantwortliche Elektrofachkraft: VEFK-Struktur und Betriebliche Elektrosicherheit für Unternehmer, Fach- und Führungskräfte“. Informationen und Bezugsquellen finden Sie auf den gängigen Hörbuchportalen sowie auf der Homepage tcs-engineering.de

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