Nach DGUV Vorschrift 3 ist Elektrofachkraft, „wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

Die Ausbildung macht hierbei einen Teil der Voraussetzungen aus. Das bedeutet aber auch, dass eine elektrotechnische Berufsausbildung nicht alles ist. Zu dieser wird er aufgrund der genannten Definition vom Arbeitgeber bzw. der VEFK ernannt. Bei der Elektrofachkraft handelt es sich nicht um eine formale Qualifizierung, sondern es ist ein Kompetenzstatus.

Zu den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen gehört auch die Kenntnis des Unternehmens. Dementsprechend ist es allgemeiner Konsens, dass eine fachliche Berufsausbildung oder ein Studienabschluss lediglich eine Basis ist.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, gibt es auf vielen Gebieten die Möglichkeit, seine elektrotechnisch gut ausgebildeten Mitarbeiter zusätzlich qualifizieren zu lassen, was in einigen Bereichen sogar vorgeschrieben ist, z.B. im Hochvoltbereich. Wer seine Mitarbeiter also in Entwicklung und Produktion der Elektromobilität einsetzen möchte, ist angehalten, diese vorab entsprechend fortzubilden. Und auch dann darf die Praxis nicht unberücksichtigt bleiben.

Der Status der Elektrofachkraft kann aber nicht allgemein auf die gesamte Elektrotechnik bezogen werden. Denn es gibt verschiedene Fachbereiche der Elektrotechnik und damit auch verdiene Fachbereiche einer Elektrofachkraft.

Zeitgleich ist dieser Status auch nichts, was man einmal erreicht und dann für immer behält. Den Status einer Elektrofachkraft kann man auch verlieren.

In Kurzfassung: Eine elektrotechnische Ausbildung oder ein elektrotechnisches Studium stellt nur die Grundlage dar, reicht jedoch nicht aus, um jemanden als Elektrofachkraft tätig werden zu lassen. Eine entsprechende Schulung kann sinnvoll sein, in einigen Fällen ist sie de facto gefordert.

Unser kostenloses (WIRKLICH kostenlos, auch OHNE Emailadresse angebene zu müssen!) Paper 5 Dinge, über die Sie Klarheit haben müssen, bevor Sie Ihre Mitarbeiter für elektrotechnische Arbeiten qualifizieren und einsetzen.” ist hier erreichbar (klick).

Wenn Sie mehr über die unterschiedlichen Rollen, insbesondere die der EuP, EFK, EFKffT und besonders die der VEFK und deren Zusammenspiel wissen wollen, empfehle ich Ihnen unsere Publikationen, beispielsweise das Hörbuch „Die Verantwortliche Elektrofachkraft: VEFK-Struktur und Betriebliche Elektrosicherheit für Unternehmer, Fach- und Führungskräfte“. Informationen und Bezugsquellen finden Sie auf den gängigen Hörbuchportalen sowie auf der Homepage tcs-engineering.de