Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – kurz EFKffT – ist eine stark eingeschränkte Form der Elektrofachkraft. Grundsätzlich wird die EFKffT innerhalb ihres Aufgabengebietes genauso angesehen wie eine Elektrofachkraft, jedoch mit sehr klaren Grenzen. Die EFKffT darf eigenständig arbeiten. Sie darf elektrotechnische Arbeiten in eigener Verantwortung ausführen, einschließlich des Freischaltens und Inbetriebnehmens elektrotechnischer Anlagen oder Betriebsmittel, ohne dass eine EFK die Leitung und Aufsicht übernehmen müsste. Damit gilt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bei der Ausführung ihrer Aufgaben als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3., allerdings mit dem Zusatz „für festgelegte Tätigkeiten“, also nur für die Arbeiten, für welche sie eine Arbeitsanweisung hat und für die sie eingewiesen wurde. Ohne Arbeitsanweisung darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lediglich wie eine Elektrotechnisch unterwiesene Person eingesetzt werden. Eine NICHT vorgesehene, also freie Fehlersuche, darf nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Die Ausbildungskriterien für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt. Der besondere Hintergrund ist dabei, dass ein Unternehmen auch Mitarbeiter ohne elektrotechnische Ausbildung und ohne jahrelange Erfahrung zur EFKffT qualifizieren lassen kann. Je nach Eingangsqualifikation und Themengebiet dauert eine solche Qualifizierungsmaßnahme beispielsweise zwei Wochen für Theorie und Praxis. Es ist jedoch zu empfehlen, eine EFKffT nach ihrer Qualifizierung erst einmal wie eine Elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer EFK tätig werden zu lassen, sowohl um ihr die Möglichkeit zum begleiteten Einarbeiten zu geben, als auch um eine Einschätzung der EFK abzuwarten, ob diese den betreffenden Mitarbeiter auch wirklich für den Einsatz als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten geeignet befindet. Wenn es spezialisierte EFKffT-Kurse gibt, sollten Sie diese gegenüber allgemeinen auch vorziehen. Im Hochvoltbereich der Elektromobilität ist dies sogar vorgeschrieben; dort nennt man sie eintweder Fachkraft für Hochvoltsysteme, festgelegt in der DGUV Information 200-005 bzw. seit 2021 Fachkundige Person für Hochvolt nach DGUV I 209-093.
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